azzel bon
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Mitglied seit: 27.10.07
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Beiträge: 4175
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>Verkauft das trotzdem jemand in Deutschland unter der Ladentheke?
die grossen ketten werden es nicht führen. kleine gameshops werden es aber ganz normal vom regal aus verkaufen dürfen.
>Oder macht er sich dann strafbar?
nein. solange ein spiel nicht beschlagnahmt wurde macht er sich mit dem verkauf nicht strafbar.
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>Indiziert werden kann es ja nicht, weil es gar nicht offiziell erschient..
auch importfassungen können indiziert und beschlagnahmt werden. Dead Rising z.b. wurde nicht in D veröffentlich, die importfassung wurde jedoch später beschlagnahmt und darf nun nicht mehr verkauft werden.
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>Bestellt ihr im Ausland?
nicht nötig, s.o.
>Und wie sieht es dann mit DLC aus? Der kann ja auch nicht mit einem deutschen Account gesaugt werden, oder?
nein, der wird wohl nicht gesaugt werden können. aus D weder mit einem dt. noch einem US account.
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>Als Schweizer komme ich bei eurem Rechtssystem nicht immer mit
brauchst du zum glück auch nicht ^^
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