House M.D.
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Mitglied seit: 08.11.07
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>>Dieser "Aufklärer" Gamerdeals behauptet, dass ALLE Kundendaten als TXT in diesem ominösen hackerforum zum Download stünden...
>Die Datei soll einige MB groß sein. Bis zu 12 MB oder sowas.
Ich las schon, dass man je nachdem wie man einen gewisssen Wert verändert auch 35MB Dateien finden konnte.
>Meine einzige Sorge ist eigentlich die Ausweiskopie. Bankdaten habe ich dort nie angegeben. Oder speichern solche Läden sogar die Bankdaten von dem sie die Zahlungen ohne Bankeinzug erhalten haben?
Was den Ausweis angeht kann man wohl etwas beruhigter sein. Jemand hat mir gerade ein CC geschickt, dass scheinbar von der Spielegrotte selbst kam. Jedenfalls steht dort drin, dass die Spielegrotte keine Ausweiskopien speichert und Passwörter und. ach warte mal.
"trotz größter Sorgfalt war es leider für Hacker möglich, Daten wie z.B. Name und Adressen von Kunden einzusehen.
Passwörter und Personalausweisdaten wie z.B. die Perso-Nummer konnten aber nicht gesehen werden, da die Passwörter verschlüsselt sind und die Ausweise von uns nicht gespeichert werden."
Wie auch zu deiner Frage mit den Bankdaten gilt hier: Ich weiß es nicht. Nur der Betreiber weiß das. Die Aussage dort mag zwar stimmen, aber nachprüfen kann das niemand von uns.
>Adresse würde ich bei dem Laden ungern löschen zumal es 1. jetzt eh zu spät dafür wäre und 2. die mir noch ein Sharkoon schulden.
>Folgen haben für den Laden wird es definitiv, nur in welchem Ausmaß würde mich interessieren.
Der Imageschade wird sehr groß sein. Unter dem Namen macht aus meiner Sicht eine Weiterführung des Geschäfts keinen Sinn.
>Und was kann ich als angeschissener Kunde machen?
So tragisch ist auch ist. (Meiner Meinung nach sind solche Daten so extrem wichtig, dass es wenig bis gar nichts gibt, dass schützenswerter ist) Solange dein Konto nicht belastet wird hast du ja erstmal keinen wirklichen Schaden. Deshalb scheidet Schadensersatz auch schon komplett aus. Sofern da aber mal das Konto belastet wird sieht das anders aus, denn dann hast du vertragliche und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
280 I, 241 II und 823 II iVm Schutzgesetz. Schutzgesetz dürfte hier Telemediengesetz sein.
§ 15a des Telemediengesetzes ordnet an, dass auch § 42a des BDSG gilt.
[http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__15a.html]
[http://norm.bverwg.de/jur.php?bdsg,42a]
Extrem wichtig ist jetzt. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet euch zu informieren! Genauso ist er verpflichtet den Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
Wenn er euch oder die Aufsichtsbehörde nicht unterrichtet hat.
-> Ordnungswidrigkeitenanzeige
[http://norm.bverwg.de/jur.php?bdsg,43]
Das hat dann zur Folge das ihm ein Bußgeld bis zu 50.000€ droht. Bringt dir zwar nichts und auch nicht wenn er der Aufsichtsbehörde bescheid gegeben hat, aber was solls...
Ich muss aber ehrlich sagen. Der Perso ist mir mittlerweile auch egal. Ich hab eh keinen Bock auf den elektronischen Perso ab Oktober. Deshalb hätte ich mir eh einen neuen machen lassen in diesem Jahr womit dann auch die Ausweisnummer nicht mehr identisch ist. Mein Konto ist auch nicht belastet bisher. Sobald alle Transaktionen abgeschlossen sind, bekommt die Bank von mir die Kündigungserklärung. Dann sollen die meinetwegen machen was sie wollen.
Adresse ist mir wurscht. Wenn da wirklich mal einer vor der Tür steht, geht er nicht aufrecht nach Hause.
Achja, es bringt dir doch jetzt eh nichts mehr, die Adresse rauszunehmen. Der Datensatz ist ja schon ausgelesen und kursiert in endlosen Kopien durchs Netz.
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