Antwort auf: Re:Cest la vie von OnkelStephan

Three_Dors_Down
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>>Hast Du den Kündigungsgrund erhalten?
>>Denn den kannst Du verlangen, ob Probezeit oder nicht.
>
>Nein hab ich nicht... Und da sind die Arbeitgeber auch sehr eigen, denn laut Vertrag heisst es: kann der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der Frist OHNE Angaben von Gründen kündigen...
>
>Nix mit Grund angeben...


Huch.
In der Schweiz kann man immer einen Grund fordern.
Dachte in der Schweiz sei die Rechtsgrundlage ähnlich.

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Si tacuisses philosophus mansisses
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