OnkelStephan
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Mitglied seit: 22.11.07
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Beiträge: 1486
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>>>Hast Du den Kündigungsgrund erhalten?
>>>Denn den kannst Du verlangen, ob Probezeit oder nicht.
>>
>>Nein hab ich nicht... Und da sind die Arbeitgeber auch sehr eigen, denn laut Vertrag heisst es: kann der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der Frist OHNE Angaben von Gründen kündigen...
>>
>>Nix mit Grund angeben...
>
>Huch.
>In der Schweiz kann man immer einen Grund fordern.
>Dachte in der Schweiz sei die Rechtsgrundlage ähnlich.
Mal ehrlich: Die Schweiz hat absolut nicht die selbe rechtsgrundlage. Das ist als wenn man irgend ein Land mit dem Nimmerland vergleicht...
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