Antwort auf: Notwehr-Frage von King-of-Leon

RichyGuitar
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>Kennt sich da jemand aus?

Ich muss.
Also, an die Notwehr werden ziemlich hohe Anforderungen gestellt.
Es muss laut Gesetzestext ein gegenwärtiger, nicht anders abwendbarer Angriff sein, auf den sich die Notwehr bezieht. Bei solchen Schlägereien scheitert es dann meistens am "nicht anders abwendbar", da man immer ein milderes Mittel einsetzen sollte als der Angreifer (kein "Gleiches mit Gleichem vergelten".
D.h. dein Kumpel wird sich wahrscheinlich nicht auf die Notwehr berufen können.
Aber: in einem solchen Fall, bei dem beide Beteiligten ausgeteilt und eingesteckt haben und bei dem dann Aussage gegen Aussage und Anzeige gegen Anzeige stehen werden, ist wohl davon auszugehen, dass das Verfahren fallen gelassen wird.

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What's the matter?Haven't you ever seen a gun before?What do you want me to do, count three like they do in the movies?
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