skorag
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Mitglied seit: 28.10.07
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In zwei Tage beginnt meine Klausurenphase wieder und habe im Fach "Wirtschaftsrecht" noch die ein oder andere Frage. Vllt. kann mir die hier ja jemand beantworten.
- Verjährt die Schadensersatzpflicht aus §823 BGB gemäß dem Schadensersatz aus §437 Nr. 3 BGB wie es in dem §438 BGB geregelt ist, oder gilt dort eine andere Verjährungsfrist?
- Verliert bei einer Sicherungsübereignung der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Sache gemäß §§929 Satz 1, 930? Wäre irgendwo logisch, steh grad aber aufm Schlauch.
- Zählt der §1 I Satz 1 ProdHaftG lediglich bei Produktionsfehlern, oder auch bei Konstruktions-, Fabrikations- und Produktbeobachtungsfehlern?
Wenn er da nicht angewendet wird...welcher dann?
Das soll erstmal genügen. Danke
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