Blonder
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>Man könnte sich natürlich auch jeweils eine Email schicken in dem dann Leihe und Datum von beiden bestätigt wird - und schon kannste Absatz 1 anwenden.
>
>[http://dejure.org/gesetze/BGB/604.html]
Wäre eine Möglichkeit...nur...wenn ich schon das Gefühl habe, bei jemanden darauf zurück greifen zu müssen, würde ich ihm gar nicht erst etwas leihen!
Ich verlass mich da ehr auf meine Menschenkenntnis. Die hat mich bisher....na gut....meistens nicht im Stich gelassen.
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