Antwort auf: Ebay-Betrug von Fohlenfan77

House M.D.
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>Ebay rät mir zu einer Anzeige bei der Polizei, aber das Spiel hat nur 4,00 Euro gekostet... Da mach ich mir wahrscheinlich nicht die Mühe und überlasse das dem rechtmäßigen Verkäufer.

Bleibt natürlich die Frage was es DIR bringt, wenn der Täter ermittelt wird und eine Geldstrafe bekommt. Davon bekommst du deinen Schaden auch nicht ersetzt.

>Hatte schon mal jemand einem solchen Fall?

Beinahe täglich.
>
>Ein Recht auf das Spiel hab ich wohl auch nicht, oder?


[http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html]

Absatz 1 Satz 1.

Hat er das Spiel angeboten oder wurde sein Account bei eBay auch gehackt und das Spiel auch nur vom Betrüger eingestellt. Wenn er es eingestellt hat, ist ein Kaufvertrag geschlossen worden. Erfüllungsanspruch besteht.

Ob er einen Anspruch auf weitere 4 € hat, bedarf dann aufgrund von eventuellen Pflichtverletzungen einer gesonderten Prüfung.

Btw. das was hier steht ist zwar richtig, aber stellt keine Rechtsberatung dar. Ich beziehe mich jetzt nur auf einem vergleichbaren Fall

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