Antwort auf: Re:Ebay-Betrug von King-of-Leon

House M.D.
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>>Ein Recht auf das Spiel hab ich wohl auch nicht, oder?
>
>Genau auskennen tu ich mich da nicht. Ich würde es wahrscheinlich so machen: erst mal Druck auf den Verkäufer ausüben, sagen, dass du das Spiel willst und es sonst zur Anzeige bringt. Und wenn das nicht klappt, würde ich es sein lassen. Wegen den 4€ würd ich mir den Stress nicht antun.


Der Betrug gem. § 263 I StGB setzt voraus:

Täuschungshandlung,
kausaler Irrtum,
kausale Vermögensverschiebung,
kausaler Vermögensschaden,
Vorsatz,
Bereicherungsabsicht

Wo soll der Verkäufer denn hier getäuscht haben. Eine Anzeige gegen den Verkäufer liefe leer. Druck könnte man damit also nicht ausüben.

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