House M.D.
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Mitglied seit: 08.11.07
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>Nachdem der Typ die Auktion(en) eingestellt hat, soll sein Account gehackt und die Daten ausgetauscht worden sein. Gemerkt hätte er es, weil mehrere Zahlungen von Usern ausblieben und ja, die Daten (Namen) von Verkäufer und KOntoinhaber stimmen nicht überein -
So oder so Anspruch aufs Spiel besteht. Verkäufer stellt ein Spiel ein, Käufer gibt ein Angebot ab. Mit Ablauf der Zeit wird das Angebot angenommen. Vertragsschluss ist da.
Problematisch ist dann nur noch ob der Verkäufer noch einmal 4€ verlangen könnte. Da kann man sicher frei argumentieren. Meines Erachtens! aber nicht. Fraglich ist dann ob der Käufer erfüllt hat. Erfüllung kann eigentlich nicht eingetreten sein, weil an den falschen geleistet wurde.
Jetzt könnte aber ein Schadensersatzanspruch bestehen aus §§ 280 I, II, 241 II wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenleistungspflicht. So gehört es zum Vertrag, dass zahlreiche Sicherungs- und Ordnungspflichten den Parteien obliegen. Insbesondere auch die Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter des anderen. Wer jetzt seinen Account nicht sichert und trotz ausbleinden Zahlungen sich nicht darum kümmert nachzuschauen, respektive viel zu spät, handelt fahrlässig. (§ 276 II) Schaden beruht dann auch kausal auf der Pflichtverletzung.
Einziges Ding was dann noch fraglich ist, ob die eBAY AGB irgendwas zu diesem Punkt ansprechen. (Der Inhaber des Accounts hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nicht in falsche Hände fällt [oder so etwas])
Ob es allerdings wirklich Sinn macht, für 4€ die Zivilgerichtsbarkeit anzurufen erscheint mir dann doch fraglich. Gerade der Preis und die Sachlage schreien dann nach einem Vergleich.
Edit: Schadensersatz natürlich nur in Höhe von 4 €. Überweisungsgebühren wären sowieso angefallen -> ergo kein kausaler Schaden.
>das hat mich aber nicht gewundert, da alle Nase lang jemand für einen Freund, die Freundin etc. Sachen vertickt...
Zum Zeitpunkt in dem du kontrahiert hast, war es ja auch gar nicht ersichtlich wer sich jetzt real hinter dem Account befindet.
(Diese Nachricht wurde von House M.D. am 28.10.2009 15:40 editiert.)
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