Antwort auf: Re:Ebay-Betrug von azzel bon

House M.D.
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>>>2. Hat er erw�hnt eine Anzeige gegen den Betr�ger zu erstellen?
>>
>>Es wird wohl nicht so einfach sein, aber kann man nicht auch das Geld rückbuchen lassen?
>
>Bei Lastschrift ginge das, aber wenn du selber eine Ãœberweisung veranlasst geht es nicht.


Hm nicht immer. Es gibt durchaus Fälle in denen der Grundsatz der Leistungskette "durchbrochen" wird und die Bank dann gegen den Empfänger Ansprüche aus Nichtleistungskondiktion geltend machen kann.

Wenn in Fällen wie diesem hier der Empfänger bekannt ist, kommt auch ein Schadensanspruch gegen den Schädiger aus Delikt gem. § 826 BGB in Betracht. Entgegen der anderen Verschuldenstatbestände aus Delikt schützt 826 nämlich auch das Vermögen als solches.

Dann stellt sich die Problematik aus dem Bereicherungsrecht erst gar nicht *g*.

Insgesamt bleibt dann aber die Frage. hm. 4 €.

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