Khytomer
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Mitglied seit: 23.10.07
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>Naja jedenfalls wenn das recht eindeutig in deine Richtung geht, dann besteht nen SChadensersatzanspruch. Der BGH in FĂ€llen von Zerstörung oder BEschĂ€digung von Gebrauchtwagen ne relativ abschlieĂende Kasuistik zur Naturalrestitution entwickelt. Gleichartige und gleichwertige Sachen mĂŒssen demnach beschafft werden vom SchĂ€diger. Es gilt allerdings die Grenze der Unzumutbarkeit. Sollte aber alles nicht betroffen sein, so als Ferndiagnose. Sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden sein oder?
Hach, wie ich die BĂŒrokratie und den Rechtsstaat liebe: Von Normalsterblichen fĂŒr Normalsterbliche gemacht...
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