DaveTheBrave
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Mitglied seit: 27.10.07
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>>Und gegen den anderen wurde wohl sowieso Strafanzeige gestellt, da das schon zu schwerer Körperverletzung zählt.
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>Denk ich auch. Wer Flaschen wirft, gehört angezeigt.
So hat der mir das auch erklärt, ich wusste gar nicht genau wie das abläuft.
Aber der Polizist hat praktisch gesagt, leichter Körperverletzung oder Vergehen wie Beleidigung liegts am Betroffenen ob er Anklage stellt, bei schwerer Körperverletzung sagt der "Staat" halt praktisch: Okay, egal was der Betroffene sagt, der Täter kann nicht ungestraft davon kommen.
Ist auch echt richtig so.
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