Chilitree01
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>>Bin mir ziemlich sicher dass du da nicht anrufen musst, außer du willst zusätzlich noch den Cue haben den du auch bestellt hast.
>>Falschlieferungen musst du nichtmal zurückgeben wenn der Laden den Artikel zurück verlangt. Das hat mir zumindest mal ein BWL Prof erzählt
>
>Krass. Für welches Land gilt das denn?
Na für Deutschland. Das Fallbeispiel war allerdings ein anderes. Im Beispiel bekam ein Kunde ein Paket zugeschickt was er nicht bestellt hatte. Und im Nachhinein kam dann die Zahlungsaufforderung. Diese war allerdings nicht rechtsgültig weil nie eine Einigung zwischen beiden Seiten zustande gekommen ist was den Handel betraf. Der Kunde konnte sein Paket behalten und über dessen Inhalt frei verfügen.
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