Antwort auf: omg... von Sebastian

House M.D.
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>Nein, der Fall von dem Chili erzählt ist mir auch noch im Gedächnis. Da ging es einfach darum, dass den Leuten einfach was geschickt wurde und erst danach trudelte eine Rechnung ein, die es zu begleichen galt. So gehts es ja nun nicht und das alles hat schon was von Nötigung. Diese Firma hat also das Zeug einfach verschickt, ohne auch nur einmal mit den potenziellen Käufern in Kontakt gekommen zu sein.

Ja, allerdings ist es hier bei dir auch sehr ähnlich, weil du es direkt als Falschlieferung erkannt hattest. Damit handelte es sich bei der Ware nicht um die geschuldete und somit auch um eine unbestellte Leistung. Das Ausbleiben der Zahlungsaufforderung ändert dann an der Vergleichbarkeit der Fälle nichts.

Nötigung ist sone Sache. Fraglich is da ob man in der Zahlungsaufforderung eine Drohung sehen kann. Müsste ich genauer nachgucken. Denke aber das es dazu sogar positive Urteile gibt. Sone Zahlungsaufforderung an ne labile Person kann schon einschüchternd wirken, da gebe ich dir Recht.

>Die Richter haben *imo* richtig gehandelt und den Opfern recht gegeben. Sie durften die Produkte sogar behalten.

Ja gut das du das sagst. Ich habe nochmal nachgeschaut. Bei mir war das schon etwas her. Ich bin auch eigentlich im Arbeits- Gesellschafts und Europa-Recht zu hause.
Mittlerweile wenden die Gerichte § 241a als Kondiktionssperre auch im Rahmen von § 985 an. Das ist rechtlich zwar vollkommen falsch und vom Gesetzgeber ungewollt, aber es wird nunmal so gehandhabt. In meinen Augen (und auch von vielen Hochschullehrern) ist das eine systemwidrige Anwendung der Kondiktionssperre, die nicht in das Sachenrecht ausgedehnt werden dürfte. Das ändert an meinen Äußerungen, dass sie es behalten dürfen.

ABER benutzen ist immer noch nicht drin. Man darf es also zu Hause liegen lassen, aber nicht benutzen. Wegschmeißen ist auch nicht drin. Eigentum bleibt ja trotz Kondiktionssperre bestehen.
>
>>[...]
>
>Bist du Antwalt?
>Oder macht dir so was einfach Spaß?


Das eine schließt das andere nicht aus
>
>Der Prof meinte bestimmt nur diesen einen Fall.


Mag sein. Ich war ja nicht dabei . Die Aussage zum Benutzen bleibtja trotz allem noch falsch und kann recht teuer werden ^^.
>
>Bei mir kam es ja im Vorfeld zu einem Kaufvertrag und der Verkäufer hat halt "nur" falsch geliefert.


Das ist eigentlich als Sachmangel zu bewerten. Wobei dann natürlich die Frage aufgeworfen werden muss inwieweit es für dich einen Mangel darstellt wenn du etwas wertvolleres bekommst, das auch noch den gleichen Nutzen erfüllt wie dein eigentlicher Kaufgegenstand. *g*
Hat sich aber ja auch so aufgeklärt. Ehrlich währt am längsten

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