Antwort auf: Pünktlich zum Jahreswechsel... von SaschaE.

House M.D.
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>Und am Dienstag um 11h darf ich zur Vernehmung als Beschuldigter bei der Polizei...unfassbar...

Grundsätzlich musst du ggü der Polizei natürlich nichts sagen. Der Staatsanwaltschaft ist allerdings folge zu leisten.

Nach dem was du geschildert hast (sofern es sich genau so zugetragen hat) könntest auch du Anzeige erstatten.

[http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html]

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