SaschaE.
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>Grundsätzlich musst du ggü der Polizei natürlich nichts sagen. Der Staatsanwaltschaft ist allerdings folge zu leisten.
Das ist mir bekannt, aber warum sollte ich nicht dort hin fahren und schildern was passiert ist?
Wenns vor Gericht geht, ok...geht es eben vor Gericht...da kenn ich mich dan meiner Ex ja auch schon aus
>Nach dem was du geschildert hast (sofern es sich genau so zugetragen hat) könntest auch du Anzeige erstatten.
Bringt mir das etwas? Ich habe niemanden der es bezeugen kann, er hat seine Beifahrerin...
__________________ Wenn man keine Tiere essen soll, warum sind die dann so lecker? www.gourmetfleisch.de |
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