Antwort auf: Re:neeee von nandor

House M.D.
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[http://www.jusline.at/291_T%C3%A4tige_Reue_StGB.html]

Ich habe es gefunden. Deine Vernehmung ist wohl beendet. Ein "Rücktritt" kommt demnach nicht mehr in Frage. Wobei ich nicht weiß wie die Rechtsprechung das bei euch auslegt.

Wenn ich mir § 288 durchlese scheint nichtmal der Meineid ein Verbrechen bei euch zu sein. Sind doch deutlich andere Gesetzesformulierungen, deshalb kann ich da keine Einschätzung geben. Ich kenne zwar jetzt das Strafmaß, aber da die auch ganz anders sind als in Deutschland gebe ich da lieber keinen Tipp ins Blaue ab.

Ich sehe gerade das in Österreich sogar das Lügen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft bestraft wird. Deutet dann doch eher auf eine harte Haltung hin. Krass...

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