Antwort auf: Hilfe,ich werde des Diebstahls bezichtigt! von Cpt.Archer

crizzo
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Ist mir auch schonmal passiert, als ich jünger war. Kann deshalb leider Gottes aus Erfahrnung sprechen.

Also zu allererst darf man nichts vergessen zu bezahlen, ist deshalb 'ne doofe Angewohnheit Dinge an Stellen zu legen (unter den Buggy), die man an der Kasse übersehen kann. Aber ist passiert. Dass du dem Kaufhausdetektiv, der sowohl die Vollmacht zum Durchsuchen, als auch zum Festhalten einer Person hat, die richtige Geschichte erzählt hast, steht auch fest. Aber warum du dann ein Geständnis unterschreibst, was praktisch das Gegenteil aussagt, verstehe ich nicht.

In solchen Situationen kommt die Frage: "Sollen wir die Polizei dazuholen oder können wir das auch so regeln?" Das ist eine ganz normale Frage, da man natürlich das Recht hat, den Freund und Helfer dazuzuholen, wenn man sich ungerecht behandelt vorkommt, nur ist das in den meisten Fällen nicht nötig. Da sprechen die Fakten eine andere, weitaus deutlichere Sprache und nicht jeder vergisst so wie du zu bezahlen. Ist klar.

Ich habe damals geschwitzt und geflennt, zumal ich es nicht mutwillig getan hatte. Da ich nicht volljährig war, wurde mein Papa angerufen, der dann beschämt in das Büro des Kaufhauses kam. Allein diese Situation war die Hölle. Da stand so viel Enttäuschung in das Gesicht meines Vaters geschrieben, dass ich dachte, ich wäre ein Schwerverbrecher und komme in den Knast. Oder noch schlimmer, dass man einfach nicht mehr geliebt wird...

Auf jeden Fall musste der Wisch, der auch dir vorlag, unterschrieben werden, weil ich keine Zeugen und Beweise für "meine Version der Tat" hatte. Da sind dann automatisch 50€ Bearbeitungsgebühr fällig. Und auch das Jahr Kaufhausverbot bekam ich logischerweise. Das sind die festgeschriebenen Sätze für Ladendiebe, die das Kaufhaus selbst verhängt. Nach zwei Wochen kam dann das Schreiben. Entweder sollte ich Summe X bezahlen oder Arbeitsstunden ableisten. Zweiteres erschien mir die günstigere Variante. Und dann ging ich gut zwei Wochen durch die Hölle des städtischen Bauhofs. Eine Erfahrung, die ich nie vergessen werde. Nicht die Arbeit, war das Schlimme, sondern dieses soziale Umfeld. Das war der Horror für mich.

Nun ja, da du den Wisch unterschrieben hast, weiß ich nicht, inwiefern du das nachträglich anfechten kannst. Sicherlich aber nicht ohne einen Anwalt. Normalerweise sollte eine Verhandlung drin sein, wenn du zum Beispiel die zu zahlenden Strafbezüge ablehnst bzw. das Strafmaß nicht akzeptierst. Kann dann aber auch teuer werden, wenn man kein Recht zugesprochen bekommt. Grundsätzlich hast du jetzt mit deiner Unterschrift in Stein gemeißelt, dass du zugibst, geklaut zu haben, was du aber ja eigentlich nicht hast. Daher sehe ich in unserer Bürokratie kaum Ausweichmöglichkeiten. Du musst also wahrscheinlich die Summe X zahlen, wenn der Wisch der Polizei kommt. Falls es kein rechtliches Schlupfloch gibt, versteht sich.

Falls es dich tröstet, sei dir jedoch gesagt, dass du nicht der Einzige bist, der schon dermaßen in die Scheiße getreten ist.

(Diese Nachricht wurde von crizzo am 13.12.2007 12:14 editiert.)

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