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>Vielen Danke! > >Ich hoff, ihr versteht das jetzt nicht falsch :D > >Ist mir aber auch egal. > > >Danke nochmal! > > >>Das steht in den §§ 174, 176 und 182 StGB. >>[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307] >> >>Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). >>Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind dann strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. >Und unter 14 Jahren ist es praktisch ganz verboten dementsprechend, hab ich das richtig verstanden?
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